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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand

 

1.1 ONE MORE Dienstleistung GmbH verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbe-

treuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich

als zeitbestimmte, dienstvertragliche

Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

 

2. Training

 

2.1 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden

vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.2 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch ONE MORE Dienstleistung GmbH möglich.

 

3. Sonstige Leistungen

 

3.1 ONE MORE Dienstleistung GmbH steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur

Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von ONE MORE Dienstleistung GmbH.

 

4. Haftung

 

4.1 ONE MORE Dienstleistung GmbH schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 ONE MORE Dienstleistung GmbH haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterrei-

chung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern

oder anderen von ONE MORE Dienstleistung GmbH vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verant-

wortung. ONE MORE Dienstleistung GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen

erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von ONE MORE Dienstleistung GmbH um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten

können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

5.1 Die Abrechnung wird wöchentlich oder monatlich vorgenommen. Dies wird im Voraus vereinbart und je nach Vertragsart abgebucht.

5.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. ONE MORE Dienstleistung GmbH behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und

verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. Der Klient kann hierzu Einspruch einlegen, ansonsten bestätigt er die Änderung stillschweigend.

 

6 Sonstige Kosten

 

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz-

mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsbe-

rater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des

jeweiligen Dienstleisters.

6.4 Kauft ONE MORE Dienstleistung GmbH im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollstän-

digen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von ONE MORE Dienstleistung GmbH.

  

7. Verhinderung und Ausfall

 

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens

aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird

das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller

Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvor-

hersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw.

unmöglich sein, wird dies nach Absprache verschoben. Die Entscheidung

über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem

Klienten getroffen.

 

8. Ersatzansprüche

 

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch ONE MORE Dienstleistung GmbH können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrie-

ben oder auf Wunsch erstattet. Die verpasste Trainingseinheit muss innerhalb 4 Wochen nachgeholt werden oder diese wird verstrichen.

 

9. Datenschutz

 

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von ONE MORE Dienstleistung GmbH gespeichert und ausschließlich zur Erfül-

lung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber

24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

10. Geheimhaltung

 

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von ONE MORE Dienstleistung GmbH Stillschwei-

gen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 ONE MORE Dienstleistung GmbH hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

11. Sonstige Vereinbarungen

 

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige

beeinträchtigen.

 

12. Nutzungsrecht

 

12.1 Wir weisen darauf hin, dass die Fotos/ bzw. Videomaterial bei der Veröffentlichung auf Webseiten und in anderen Publikationen im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.

Die ONE MORE Dienstleistung GmbH ist damit zu einer zeitlich und örtlich uneingeschränkten und unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwendung des von Ihnen freigegeben Bild und/-oder Videomaterial berechtigt. Die ONE MORE Dienstleistung GmbH versichert ihrerseits, dass die Aufnahmen nicht an Dritte abgegeben werden.

 

13. Schlussbestimmungen

 

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den

Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

13.3 Als Gerichtsstand wird Bamberg vereinbart. Es gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

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